DIE FRIST 2027
Ab dem 20. Januar 2027 ist die Einhaltung der Anforderungen zum Schutz vor Cyberbedrohungen nicht mehr nur eine Option oder eine bewährte Praxis, sondern eine verbindliche Verpflichtung für das Inverkehrbringen von Maschinen auf dem Markt der Europäischen Union. Dieser Paradigmenwechsel spiegelt die zunehmende Vernetzung industrieller Anlagen und die Notwendigkeit wider, Angriffe zu verhindern, die die Sicherheit der Arbeitnehmer gefährden könnten.
WAS DER HERSTELLER SCHÜTZEN MUSS
Die neue Verordnung konzentriert sich auf den Schutz aller für den ordnungsgemäßen Betrieb der Maschine wesentlichen Komponenten. Konkret müssen Hersteller sicherstellen, dass:
- keine Verbindung (fern oder lokal) als Einfallstor zur Veränderung der Sicherheitsfunktionen der Maschine genutzt werden kann;
- Software und kritische Daten vor Manipulationen geschützt sind, sei es versehentlich oder absichtlich (Cyberangriffe);
- Steuergeräte müssen so ausgelegt sein, dass sie unbefugten Zugriffsversuchen standhalten.
DER WEG ZUR EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN
Um die neue Verordnung einzuhalten, muss der Konstruktionsprozess drei grundlegende Schritte umfassen:
- Umsetzung von Gegenmaßnahmen: Einsatz technischer Lösungen (wie Verschlüsselung, Authentifizierung und Protokollierungssysteme), um identifizierte Risiken zu neutralisieren oder zu mindern.
- Analyse von Cyberbedrohungen: Identifizierung potenzieller Angriffsvektoren, die für den jeweiligen Maschinentyp und dessen Verwendungszweck spezifisch sind.
- Risikobewertung (ISO 12100): Integration digitaler Risiken in die herkömmliche Bewertung mechanischer und betrieblicher Risiken.
ÜBER DIE HARDWARE HINAUS: SOFTWARE ALS SICHERHEITSKOMPONENTE
Eine weitere wesentliche Änderung ist die Anerkennung von Software als eigenständige Sicherheitskomponente. Wenn Software kritische Funktionen erfüllt, muss sie mit einer eigenen technischen Dokumentation versehen und in einigen Fällen eigenständig mit dem CE-Zeichen versehen sein. Auch Updates nach dem Verkauf müssen sorgfältig gehandhabt werden: Wesentliche Softwareänderungen könnten eine „wesentliche Änderung“ darstellen, die eine Neuzertifizierung der gesamten Maschine erforderlich macht.
WARUM JETZT HANDELN
Die Verordnung 2023/1230 drängt Hersteller zu einer ganzheitlichen Sichtweise auf Sicherheit und Schutz: Es reicht nicht mehr aus, dass eine Maschine „physisch“ sicher ist, sie muss auch „digital“ sicher sein. Sich heute vorzubereiten bedeutet, Ihre Systeme zu analysieren, Konstruktionsverfahren anzupassen und sicherzustellen, dass Ihre Produkte für die technologische Herausforderung des Jahres 2027 gerüstet sind.
Wer sich dafür entscheidet, frühzeitig zu handeln und dabei auf fachkundige Unterstützung zurückzugreifen, kann das Risiko von Verzögerungen und unvorhergesehenen Kosten drastisch reduzieren.
In diesem zunehmend kritischen Umfeld positioniert sich Ente Certificazione Macchine (ECM) als qualifizierter Partner, der Unternehmen dabei unterstützt, die Konformität ihrer Maschinen zu erreichen und aufrechtzuerhalten.
Unsere Mission ist es, sicherzustellen, dass jedes System – von einzelnen Maschinen bis hin zu komplexen Produktionslinien – den höchsten Standards in Bezug auf Effizienz und Sicherheit entspricht.
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Ihr Partner für Qualität, Sicherheit und Konformität
Der Life-Sciences-Sektor erfordert Fachwissen und zuverlässige Unterstützung. Mit unserer umfassenden Expertise helfen wir Unternehmen dabei, Gesetze und Vorschriften einzuhalten, Qualität zu gewährleisten und weiterhin selbstbewusst innovativ zu sein.