Konkret betrifft der von Ing. Vanessa Biavati unterzeichnete Antrag die Aktualisierung bestimmter Bezeichnungscodes, um die bisher geltenden Einschränkungen zu verringern:
- Code MDA 0306: Nur aktive Geräte für den extrakorporalen Kreislauf sind formell ausgeschlossen
- Code MDA 0313: Ausgeschlossen sind ausschließlich aktive, nicht implantierbare Prothesen
- Code MDA 0317: Ausweitung auf alle aktiven, nicht implantierbaren Produkte sowie auf Produkte zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation (einschließlich Feuchtwärme- und Trockenwärmesterilisatoren).
Diese Überwachungsmaßnahme stellt sicher, dass der Geltungsbereich der ECM-Kennzeichnung auf internationaler Ebene stets korrekt widergespiegelt wird, was unseren Industriepartnern Rechtssicherheit bietet.
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