WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN UND ZIELE FÜR 2030
Das vorrangige Ziel besteht darin, den Pro-Kopf-Verpackungsabfall bis 2040 im Vergleich zu 2018 um 15 % zu reduzieren. Zu den wichtigsten Vorgaben gehören eine Gewichtsreduzierung und eine verstärkte Wiederverwendung ab dem 1. Januar 2030 für große Haushaltsgeräte, Speisen zum Mitnehmen und den E-Commerce. Darüber hinaus werden ab 2030 die Mindestanteile an recyceltem Kunststoff erhöht: 30 % für lebensmittelberührendes PET, 10 % für andere lebensmittelberührende Kunststoffe, 30 % für Einwegflaschen und 35 % für sonstige Verpackungen. Bestimmte Arten von Einwegverpackungen werden verboten, wie beispielsweise Portionsverpackungen in Restaurants, Verpackungen für frisches Obst und Miniatur-Toilettenartikel in Hotels.
AUSWIRKUNGEN AUF DIE WIRTSCHAFT UND CHANCEN
Das Design wird sich an standardisierte Formate und eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung halten. Da uneinheitliche Vorschriften in den Mitgliedstaaten Markthindernisse geschaffen haben, spielt die PPWR eine Schlüsselrolle bei der Harmonisierung der Branche. Um Unternehmen dabei zu helfen, diese Chancen zu nutzen und den Wandel zu meistern, steht ECM zur Verfügung, um die bereitgestellten Unterlagen zu analysieren und den Weg zur freiwilligen Zertifizierung zu unterstützen.
Ihr Partner für Qualität, Sicherheit und Compliance
Der Life-Sciences-Sektor erfordert Fachwissen und zuverlässige Unterstützung. Mit unserer umfassenden Expertise helfen wir Unternehmen, Gesetze und Vorschriften einzuhalten, Qualität zu gewährleisten und weiterhin selbstbewusst innovativ zu sein.