DIE RECHTLICHE HAFTUNG DES HERSTELLERS
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Prozess an den Bevollmächtigten (EC REP) delegiert werden kann oder von der benannten Stelle (NB) verwaltet wird. In Wirklichkeit ist der Hersteller die einzige juristische Person, die für die Datenintegrität, -genauigkeit und -einreichung verantwortlich ist.
Der Prozess erfordert eine sorgfältige Bereinigung der internen Datenbanken und ein tiefgreifendes Verständnis der technischen Spezifikationen des Systems. Wer bis zur letzten Minute wartet, riskiert schwerwiegende Compliance-Verstöße, die eine zwingende Aussetzung des Inverkehrbringens in der gesamten Europäischen Union zur Folge hätten.
DER NÄCHSTE MEILENSTEIN: 27. NOVEMBER 2026
Der Countdown läuft weiter, und der nächste entscheidende Meilenstein ist auf den 27. November 2026 festgelegt. In fünf Monaten wird die Verordnung auf „Altgeräte“ (MDD/IVDD) sowie auf bereits konforme Produkte ausgeweitet, die vor dem 28. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden. Diese Frist birgt die Gefahr eines gefährlichen Engpasses beim Hochladen von UDI-Codes.
DATENVERWALTUNG
Unternehmen müssen jetzt handeln, ihre Arbeitsabläufe validieren und die Datenqualität überprüfen, um nicht unvorbereitet zu sein. Der Übergang zu EUDAMED ist nun eine strategische Unternehmenspriorität, und die Einhaltung der Vorschriften kann nicht länger aufgeschoben werden. Sind Ihre Daten bereit?
Ihr Partner für Qualität, Sicherheit und Compliance
Der Life-Sciences-Sektor erfordert Fachwissen und zuverlässige Unterstützung. Mit unserer umfassenden Expertise helfen wir Unternehmen, Gesetze und Vorschriften einzuhalten, Qualität zu gewährleisten und weiterhin selbstbewusst innovativ zu sein.