COMPLIANCE-MANAGEMENT UND ZOLLÜBERWACHUNG: RECHTLICHER UND OPERATIVER RAHMEN
Der EU-Importbereich unterliegt derzeit der Verordnung (EU) 2019/1020, die die Zollkontrollen verschärft hat, um sicherzustellen, dass nur sichere und konforme Produkte im Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes überwachen die Aufsichtsbehörden die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler und Anwender), die verpflichtet sind, die Konformität der Waren sicherzustellen, unter anderem durch die Bereitstellung technischer Unterlagen und einer EU-Konformitätserklärung, die den europäischen Vorschriften strikt entsprechen.
Im Falle von Unregelmäßigkeiten in den Unterlagen oder Risiken für die Gesundheit der Nutzer müssen die Behörden die Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aussetzen. Um diese Prozesse zu erleichtern, wurde das Zoll-Einheitsfenster (SUDOCO) eingeführt, das darauf abzielt, die Zollabfertigung zu straffen und die Koordination zwischen den Behörden zu verbessern. In kritischen Situationen bieten Lösungen wie der „Safe Import Check“-Service von ECM Vorversandkontrollen und Unterstützung bei der Behebung von Zollverzögerungen durch Überprüfungen durch Dritte an.
FOKUS AUF STRAFEN UND DIE FOLGEN VON ZOLLVERZÖGERUNGEN
Die Verschärfung der Kontrollen und etwaige Feststellungen von Nichtkonformität haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeteiligten, sowohl in finanzieller als auch in betrieblicher Hinsicht.
- Direkte wirtschaftliche Belastungen. Verwaltungsstrafen: Diese werden verhängt, wenn Produkte nicht den in den EU-Richtlinien festgelegten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Lagerkosten: Die längere Zurückhaltung von Waren in Zolllagern verursacht erhebliche Lagergebühren, die proportional zur Dauer der Zurückhaltung steigen.
- Rechtliche Haftung: Sollten die Konformitätsanforderungen nicht erfüllt sein, übernimmt der Importeur, Hersteller, Bevollmächtigte oder Vertreiber die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für das Inverkehrbringen des Produkts und wird für etwaige Verstöße gegen europäische Vorschriften direkt zur Rechenschaft gezogen.
- Verfahren nach der Zurückhaltung: Sobald der Zoll einen Bericht über die Nichtkonformität ausstellt (und dabei auch das Ministerium für Unternehmen und „Made in Italy“ – MIMIT – benachrichtigt), stehen dem Unternehmen nur drei verbindliche Optionen zur Verfügung:
- Behebung der Nichtkonformität: Technische Maßnahmen (soweit möglich), um die Waren oder Geräte in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu bringen;
- Rücksendung an den Absender: Rücksendung der Waren außerhalb der EU-Grenzen auf Kosten des Importeurs;
- Vernichtung der Waren: Endgültige Entsorgung des nicht konformen Produkts.
- Strategische Auswirkungen: Abgesehen von Strafen verursachen Zollverzögerungen Verzögerungen in der Vertriebskette, was dem Ruf des Unternehmens und den Geschäftsbeziehungen schadet.
DIE ENTSCHEIDENDE ROLLE DES ZOLLS IN DER SICHERHEITSKETTE
Kontrollmaßnahmen an den Einfuhrstellen sind nicht nur ein bürokratischer Vorgang, sondern der erste und wichtigste Filter zur Gewährleistung der Sicherheit derjenigen, die diese Produkte verwenden.
ENTSCHEIDENDE PARAMETER FÜR DIE ZOLLPRÜFUNG VON WAREN
Nach den Erkenntnissen der Experten von Ente Certificazione Macchine (ECM) gibt es zwei Säulen, auf die sich die Aufmerksamkeit des Inspektors konzentrieren muss:
- Die Echtheit der technischen Unterlagen: Den Waren muss unter anderem die Konformitätserklärung beiliegen, die ausschließlich vom Hersteller ausgestellt werden darf. Oftmals garantiert das Vorhandensein des CE-Zeichens oder einer von Dritten ausgestellten Zertifizierung nicht die Konformität der Unterlagen oder des Produkts selbst.
- Identität des Herstellers und des Importeurs: Die Verordnung ist eindeutig: Wer ein Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, übernimmt dieselben rechtlichen Verpflichtungen wie der Hersteller. Es ist unerlässlich, zu überprüfen, ob der Bevollmächtigte oder der Importeur eindeutig identifiziert und rückverfolgbar ist.
ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEM ZOLL UND VERSCHIEDENEN ORGANISATIONEN
Falls der Zoll Unregelmäßigkeiten entweder in den Unterlagen oder am Produkt selbst feststellt, ist er verpflichtet, die Angelegenheit den zuständigen Behörden zu melden. Sollten Zweifel hinsichtlich der Konformität aufkommen – sowohl in Bezug auf die Unterlagen als auch auf das Produkt innerhalb des europäischen Hoheitsgebiets –, gibt es Organisationen, darunter Zertifizierungsstellen, die aufgrund ihrer Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Fachkompetenz eine maßgebliche Stellungnahme abgeben können.
Ente Certificazione Macchine (ECM) ist in der Lage, alle beteiligten Parteien zu unterstützen, um sicherzustellen, dass der Importprozess gewährleistet, dass die auf dem europäischen Markt bereitgestellten Produkte den geltenden Vorschriften vollständig entsprechen und somit die Endverbraucher schützen.
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