Wussten Sie schon, dass…
- Jeder Arbeitgeber, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, verpflichtet ist, einen internen Arbeitsschutzbeauftragten zu benennen.
- Bei weniger als 20 Mitarbeitern darf der Arbeitgeber selbst als Präventionsbeauftragter fungieren. Andernfalls muss er einen Mitarbeiter, der keine Führungsposition innehat, zum Präventionsbeauftragten ernennen.
- Diese Person muss über Grundkenntnisse in den Bereichen Arbeitsschutz und Wohlbefinden am Arbeitsplatz verfügen. Dies kann durch die Teilnahme an einem Kurs zum Arbeitsschutzbeauftragten der Stufe 3 nachgewiesen werden.
- Der Präventionsbeauftragte muss sich zudem regelmäßig weiterbilden (mindestens einmal pro Jahr), um über die Entwicklungen in diesem Fachgebiet auf dem Laufenden zu bleiben.
Aufgaben des Präventionsberaters
Das Wohlfühlgesetz (Codex „Wohlbefinden am Arbeitsplatz“) bietet dem Präventionsberater einen rechtlichen Rahmen. Das Wohlfühlgesetz legt die Arbeitsbedingungen fest, die eingehalten werden müssen. Gemäß dem Wohlfühlgesetz umfasst das Wohlbefinden folgende Aspekte:
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer
- Ergonomie
- Arbeitshygiene
- Gestaltung der Arbeitsstätten
- Psychosoziale Aspekte am und um den Arbeitsplatz
Der Präventionsberater unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Wohlbefinden und hat eine beratende Funktion. Die Aufgaben des Präventionsberaters zielen darauf ab, Risiken zu erkennen und diese durch Präventionsmaßnahmen und -verfahren zu vermeiden:
- Risikoanalyse: Ermitteln von Gefahren, Untersuchung von Arbeitsunfällen …
- Beratung: Beratung zur Organisation des Arbeitsplatzes und zu den Umgebungsfaktoren, zur Arbeitsausrüstung, zur Hygiene …
- Verwaltung: Erstellung von Jahresberichten, eines umfassenden Präventionsplans, Ausarbeitung von Verfahren …
Unsere Präventionsberaterin kommt zu Wort
Angesichts des starken Wachstums unseres Unternehmens im letzten Jahr haben wir die Marke von 20 festangestellten Mitarbeitern erreicht. Ab sofort wird unsere Beraterin Dorien die Rolle der Präventionsberaterin übernehmen.
„Als ich bei Farma Consulting & Partners anfing, hatte ich bereits meine Zertifizierung als Präventionsberaterin der Stufe 3 erworben. Als wir die Marke von 20 Mitarbeitern erreichten, wurde ich gefragt, ob ich bereit wäre, die Rolle der internen Präventionsberaterin zu übernehmen. Ich habe keinen Moment gezögert und freue mich daher sehr darauf, die treibende Kraft hinter Sicherheit und Prävention zu werden. Ich freue mich, dass ich durch meine Rolle zu mehr Wohlbefinden, Sicherheit und Zufriedenheit am Arbeitsplatz für alle meine Kollegen beitragen kann!“
Ihr Partner für Qualität, Sicherheit und Compliance
Der Life-Sciences-Sektor erfordert Fachwissen und zuverlässige Begleitung. Dank unserer umfassenden Expertise helfen wir Unternehmen dabei, gesetzliche Vorschriften einzuhalten, Qualität zu gewährleisten und weiterhin vertrauensvoll innovativ zu sein.