Technologietransfer ist der kooperative Prozess zur gezielten Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse, von Wissen und geistigem Eigentum von den Erfindern an einen Empfänger. Insbesondere in der pharmazeutischen Industrie spielt er eine wichtige Rolle im Rahmen des Produktlebenszyklusmanagements, von der Wirkstoffentdeckung bis zur pharmazeutischen Herstellung im industriellen Maßstab.
Technologietransfer kann zwischen verschiedenen Forschungseinrichtungen/Unternehmen oder innerhalb eines Unternehmens stattfinden, und zwar zwischen gleichen oder unterschiedlichen Phasen der Entwicklung von pharmazeutischen Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln (z. B. Transfer zwischen F&E-Abteilungen, von F&E zur Produktion oder zwischen Produktionsstandorten). Der Transfer kann auch die Skalierung, Optimierungen oder sonstige Änderungen (z. B. Anlagenauslegung, Materialien [Lieferanten], Regelungsstrategie usw.) des zu übertragenden Prozesses umfassen und mit regulatorischen Unterschieden verbunden sein (da der Transfer verschiedene Länder betreffen kann).
Um alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, wie sie beispielsweise im pharmazeutischen Qualitätsmanagementsystem beschrieben sind, muss der Technologietransfer auf dokumentiertem Wissen und Erfahrung basieren, und sein erfolgreicher Abschluss muss auf der Empfängerseite durch die Fähigkeit nachgewiesen werden, alle kritischen Aspekte der übertragenen Technologie effektiv auszuführen und zu kontrollieren, wodurch gezeigt wird, dass sie in der Lage sind, qualitativ hochwertige Produkte konsistent im definierten Produktionsmaßstab herzustellen. Hierfür muss ein systematischer Ansatz für den Technologietransfer verfolgt und von beiden Parteien genehmigt werden, wie in einem (Master-)Plan für den Technologietransfer beschrieben. Die allgemeinen Schritte, auf die Sie bei einem Technologietransferprojekt wahrscheinlich stoßen werden, sind unten aufgeführt und werden in diesem Blog näher erläutert.

Schritt 01
Der Technologietransferplan muss eine detaillierte Beschreibung aller Unterlagen zur betreffenden Technologie (Produkt, Prozess oder Verfahren) sowie der durchzuführenden Aktivitäten enthalten, zusammen mit einem Zeitplan, den Rollen und Verantwortlichkeiten sowie den Abnahmekriterien für den Transfer aus der Perspektive beider Parteien.
Im Folgenden finden Sie eine praktische Checkliste der Unterlagen und des Wissens, über die ein übergebender Standort in der Regel hinsichtlich des Prozesses verfügen muss und die er dem empfangenden Standort zur Verfügung stellen und erläutern muss. Der Grad der Definition bzw. des Nachweises der Informationen sollte der jeweiligen Phase im Produktlebenszyklus angemessen sein (er sollte umso höher sein, je später die Phase im Lebenszyklus liegt).

Abgesehen von einem genehmigten, umfassenden Technologietransferplan wird der Erfolg des Technologietransfers erheblich dadurch erleichtert, dass eine klare Kommunikation zwischen dem übergebenden (oder sendenden) Standort und dem empfangenden Standort aufgebaut und kontinuierlich aufrechterhalten wird, vorzugsweise mit einem funktionsübergreifenden Projektteam an beiden Standorten, das sich ausschließlich dem Technologietransfer widmet.
Änderungen, Verzögerungen, Ausfälle, Risiken, Erkenntnisse usw., die mögliche Auswirkungen auf irgendeinen Aspekt im Rahmen des Technologietransfers haben könnten, sollten zwischen beiden Parteien offen kommuniziert werden, um die erforderlichen Abhilfemaßnahmen/Aktionen zu bewerten und bei Bedarf korrekt und rechtzeitig umzusetzen. Hierfür sollten Standardverfahren vorhanden sein.
Ein wichtiger Bestandteil des Technologietransfers ist die Durchführung einer Lückenanalyse (Gap-Fit-Assessment) sowie die darauf aufbauende Festlegung von Kontroll- und Abhilfemaßnahmen zur Überwindung etwaiger Unterschiede zwischen dem empfangenden und dem übertragenden Standort. Die Bewertung muss Unterschiede bei den vorgesehenen Chargengrößen, den Räumlichkeiten, der Ausrüstung, den Messgeräten, den Verfahren, dem Qualitätsmanagement, den technischen Fähigkeiten, dem Fachwissen in den Bereichen Qualifizierung und Validierung, dem Personal, den Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften, den Materialien, den Lieferanten usw. umfassen.
Schritt 02
Vor der Durchführung der Prozessvalidierungsläufe am Empfangsstandort müssen die Inbetriebnahme und die Qualifizierung der Anlage und der Ausrüstung abgeschlossen sein. Zudem ist es wahrscheinlich erforderlich, Test-, Machbarkeits-, Prozessverifizierungs- und Transferläufe auf der Grundlage von Studienplänen durchzuführen, um die erforderlichen Informationen über die Auswirkungen etwaiger im Zuge des Transfers eingeführter Änderungen zu sammeln, die Bewertung von Verbesserungen und Optimierungen zu ermöglichen und die allgemeine Prozessbereitschaft am empfangenden Standort zu beurteilen.
Schritt 03
Da bereits zu Beginn der Studien analytische Methoden erforderlich sind, um Daten bereitzustellen und die Ergebnisse der (Vergleichbarkeits-)Studien nachzuweisen, muss sichergestellt werden, dass deren Übertragung und/oder Validierung am Empfangsstandort in der frühen Phase des Technologietransfers berücksichtigt wird. Dies muss die erforderlichen Prüfungen an den Ausgangsstoffen, Zwischenproben, Reinigungsproben und den Endprodukten gemäß deren Freigabespezifikationen umfassen.
Ein erfolgreicher Transfer des pharmazeutischen Herstellungsprozesses wird durch den erfolgreichen Abschluss der festgelegten erforderlichen Anzahl von Prozessvalidierungsläufen nachgewiesen (im Allgemeinen gelten drei aufeinanderfolgende erfolgreiche Läufe als Standard). Hier wird die Fähigkeit des Empfangsstandorts geprüft, den Prozess konsistent durchzuführen und zu kontrollieren, was zu einem Endprodukt mit den vordefinierten Qualitätsmerkmalen führt. Neben der Prozessvalidierung müssen am Empfangsstandort möglicherweise auch Reinigungsvalidierung, Stabilitäts-, Haltezeit-, Bioburden- sowie Extrakt- und Auslaugungsuntersuchungen durchgeführt werden.
Damit die Qualifizierungs- und Validierungsmaßnahmen erfolgreich sind, ist zusätzlich zu den für die Übertragung spezifischen Kriterien ein robustes Qualitätsmanagementsystem erforderlich (das unter anderem Schulungsmanagement, Abweichungsmanagement, Änderungsmanagement und Risikomanagement umfasst).
Schritt 04
Der Fortschritt und der Erfolg des Technologietransfers müssen während des gesamten Projekts überwacht und überprüft werden. Am Ende des Transfers sollte ein Technologietransferbericht erstellt werden, um festzustellen, ob der Technologietransfer erfolgreich abgeschlossen wurde, indem überprüft wird, ob alle im Technologietransferplan aufgeführten Aktivitäten und Akzeptanzkriterien erfüllt wurden und/oder ob etwaige Änderungen oder Abweichungen untersucht und entsprechend behoben wurden.
In Zusammenarbeit mit den Regulatory-Affairs-Teams muss das Technologietransfer-Team das Zulassungsdossier vorbereiten; dies sollte am besten frühzeitig geplant werden, damit es kurz nach Abschluss der Prozessvalidierung zur Einreichung bereitsteht.
Schritt 05
Nach der Genehmigung des Zulassungsantrags für den übertragenen Prozess durch den empfangenden Standort kann die kommerzielle Produktion am empfangenden Standort aufgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt wird der Prozess in die laufenden Prozessvalidierungs- und kontinuierlichen Verbesserungsmaßnahmen des Standorts integriert.
Empfohlene weiterführende Literatur:
- Anhang 4 der WHO-Leitlinien zum Technologietransfer in der pharmazeutischen Herstellung
- PDA-Fachbericht Nr. 65, überarbeitet 2022 (TR 65): Technologietransfer
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