Ihr Krankenhaus zahlt Umsatzsteuer auf Hygieneleistungen. Muss es das?
Krankenhäuser erbringen umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen und können die Umsatzsteuer auf eingehende Rechnungen nicht als Vorsteuer geltend machen. Jede Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer wird zum echten, endgültigen Kostenfaktor.
Bei Hygienedienstleistungen summiert sich das schnell: Prüfung der Aufbereitungsprozesse in der AEMP, Überwachung der Raumlufttechnik im OP, mikrobiologische Kontrollen der Trinkwasseranlage, regelmäßige Begehungen.
Dabei gibt es eine gesetzliche Alternative. § 4 Nr. 14 e UStG sieht vor, dass infektionshygienische Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei erbracht werden können. Eine zentrale Voraussetzung ist die Erbringung durch einen Arzt oder eine Hygienefachkraft sowie der Bezug zum Infektionsschutzgesetz. Normec Hybeta erfüllt diese Voraussetzung durch ärztliche Leitung in Kombination mit hochqualifizierten Hygienefachkräften
Warum Normec Hybeta unter § 4 Nr. 14 e UStG umsatzsteuerfrei abrechnen kann.
Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 e UStG ist an klare Voraussetzungen geknüpft:
- Leistungserbringer: Die infektionshygienischen Leistungen müssen von einem Arzt oder einer Hygienefachkraft erbracht werden.
- Zweckbindung: Die Leistungen müssen dem Empfänger dazu dienen, seine Verpflichtungen aus dem Infektionsschutzgesetz zu erfüllen.
Beide Voraussetzungen sind anspruchsvoll. Die ärztliche Leitung erfordert die kontinuierliche Einbindung einer Ärztin oder eines Arztes in die fachliche Verantwortung und ist im Markt nicht die Regel.
Normec Hybeta ist bewusst strukturell aufgestellt. Unsere Hygienedienstleistungen werden unter ärztlicher Leitung erbracht. Unser Prüflabor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und arbeitet ausschließlich nach medizinischen und regulatorischen Standards. Bindungen an Hersteller oder Lieferanten der bewerteten Produkte bestehen nicht.
Das Ergebnis: zwei Vorteile, die sich gegenseitig verstärken.
Fachlich: Empfehlungen, die ausschließlich auf medizinischen und regulatorischen Anforderungen basieren.
Wirtschaftlich: Rechnungen ohne 19 % Umsatzsteuer, sofort, dauerhaft, ohne Umstellungsaufwand.

Für:
- Krankenhäuser und Universitätskliniken
- Niedergelassene Chirurgen und ärztliche Praxen mit regelmäßigem Bedarf an Hygienedienstleistungen
- Einrichtungen mit eigenem OP-Bereich, AEMP und technischer Gebäudeinfrastruktur
In 3 Schritten zur umsatzsteuerfreien Abrechnung:
- Sie nennen uns Ihre Bereiche und das ungefähre Volumen.
- Wir berechnen Ihr individuelles Einsparpotenzial.
- Sie erhalten ein konkretes Angebot, netto, ohne Umsatzsteuer.
FAQ
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Ja. Die Befreiung stützt sich auf § 4 Nr. 14 e des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) und ist an die medizinische Verwaltung sowie die Unabhängigkeit von den Interessen der Hersteller geknüpft. Normec Hybeta erfüllt diese Voraussetzungen strukturell. In Einzelfällen empfehlen wir Ihnen, dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.
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Die Befreiung bezieht sich auf qualifizierte Hygienedienste unter ärztlicher Aufsicht. Bei Normec Hybeta umfasst dies die Bereiche Operationssaal/AEMP/Sterilisation, Wasser- und Lufthygiene sowie allgemeine Krankenhaushygiene. Welche Dienstleistungen in Ihrem Fall konkret unter diese Regelung fallen, besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
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Nein. Die mehrwertsteuerfreie Abrechnung hat keine Auswirkungen auf Ihre internen Prozesse, Ihre Dokumentation oder Ihre Organisation.
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Sofort. Ab der ersten Rechnung von Normec Hybeta wird die Umsatzsteuer nicht mehr in Rechnung gestellt. Es gibt keine Übergangsphase und keine Anlaufzeit.
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Genau das ist der Punkt. Wenn Ihr derzeitiger Anbieter die Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 14 e UStG nicht erfüllt, zahlen Sie auf jede Rechnung 19 % Mehrwertsteuer, die unter den entsprechenden Voraussetzungen nicht erhoben werden müsste. Durch einen Wechsel zu Normec Hybeta verbinden Sie medizinisch fundiertes Hygiene-Know-how mit einer Rechnungsstellung ohne 19 % Mehrwertsteuer.
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