So wurde der 30. September 2020 zu einem wichtigen Tag für die Pflegeeinrichtungen (u. a. Krankenhäuser). An diesem Tag wurde nämlich ein Königlicher Erlass (KB) unterzeichnet, der „die Zubereitung und Abgabe von Arzneimitteln sowie die Verwendung und den Vertrieb von Medizinprodukten in Pflegeeinrichtungen“ regelt ( veröffentlicht am 24. Dezember 2020). Die Föderale Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAGG) legt darin in einem umfangreichen Text verschiedene Bestimmungen für Krankenhausapotheker und die Arbeitsweise in ihren Apotheken fest. Das Ziel besteht in erster Linie darin, die Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln und Medizinprodukten durch eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu gewährleisten. Ursprünglich war vorgesehen, dass die weitreichendsten Richtlinien spätestens am 1. Januar 2023 in Kraft treten sollten; dieser Termin wurde jedoch Ende 2021 auf den 1. Januar 2026 verschoben.
Allgemeine Grundsätze und Leitlinien
Der erste Anhang „Allgemeine Grundsätze und Leitlinien“ enthält zum einen näheren Erläuterungen zum allgemeinen Qualitätssystem, das ein leitender Krankenhausapotheker einrichten muss. Zweitens beschreibt er einige strukturelle Bestimmungen wie die Arbeitsorganisation, Vorschriften zu Hygiene und Kleidung, die Räumlichkeiten und die Ausstattung. Drittens werden die verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen des pharmazeutischen Prozesses behandelt (vom Einkauf über die zentrale Lagerung und die Zubereitung der Arzneimittel bis hin zur Überwachung der Arzneimittelverwendung). Viertens wird auch die Rückverfolgbarkeit der pharmazeutischen Produkte behandelt und schließlich die Auslagerung der Zubereitung und Aufteilung von Arzneimitteln sowie die Sterilisation wiederverwendbarer Medizinprodukte.
Wiederverwendbare Medizinprodukte
Der zweite Anhang konzentriert sich auf wiederverwendbare Medizinprodukte und wurde in zwei Teile gegliedert, um die Übersichtlichkeit zu wahren. Anhang IIa behandelt die guten Praktiken für die Sterilisation wiederverwendbarer medizinischer Hilfsmittel. Darin werden unter anderem die praktische Organisation der Sterilisation sowie die Reinigung und Desinfektion wiederverwendbarer medizinischer Hilfsmittel vor dem Sterilisationsprozess beschrieben. Darüber hinaus wird auch die Aufbereitung dieser Produkte, beispielsweise durch Verpackung und Kennzeichnung, ausführlich behandelt. Abschließend werden einige zusätzliche Erläuterungen behandelt, wie beispielsweise die Lagerbedingungen, der Umgang mit Leihsets und die Rückverfolgbarkeit der Medizinprodukte. Anhang IIb befasst sich speziell mit den guten Praktiken bei der Wartung von flexiblem, wärmeempfindlichem endoskopischem Material und der Infektionsprävention. Dieses flexible endoskopische Material wird routinemäßig zur Darstellung der Atemwege, des Herzens, des Verdauungssystems und der Harnwege eingesetzt. Neben diesen diagnostischen Zwecken wird das flexible endoskopische Material zunehmend für therapeutische und sogar chirurgische Eingriffe eingesetzt. Genau wie in Anhang IIb werden die Reinigungs- und Desinfektionsverfahren beschrieben und die erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Kontrollen erläutert.
PIC/S-Leitfaden
Schließlich gibt es noch den dritten Anhang: den PIC/S-Leitfaden für gute Praxis bei der Herstellung von Arzneimitteln in Pflegeeinrichtungen. Mit der Veröffentlichung des neuen Königlichen Erlasses wird bestätigt, dass die apothekengefertigten Zubereitungen gemäß dieser PIC/S-Norm vom 1. März 2014 erfolgen müssen, und zwar spätestens bis zum 1. Januar 2026. Diese Norm beschreibt, wie
- ein Qualitätssicherungssystem aussehen muss;
- wie sich das Personal verhalten muss;
- die Räumlichkeiten und Geräte für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sein müssen;
- die guten Dokumentationspraktiken;
- die Qualität während der Herstellung gewährleistet wird;
- die Qualitätskontrolle vor der Freigabe;
- die Vergabe von Arbeiten an Dritte;
- den Umgang mit Beschwerden und Produktrückrufen;
- die Durchführung interner Audits.
Dieser dritte Anhang geht zudem noch genauer auf drei spezifische Arten der Herstellung ein. Zunächst geht es um die Herstellung steriler Produkte. Zweitens wird die Herstellung nichtsteriler Flüssigkeiten, Cremes und Salben behandelt. Schließlich wird die Herstellung von Radiopharmaka in Pflegeeinrichtungen behandelt. Die Fachkompetenz von Normec Advipro erstreckt sich auf verschiedene dieser Bereiche. So sind wir Experten für die Sterilisationsvalidierung verschiedener Prozesse. Normec Advipro verfügt jedoch nicht nur über Fachkompetenz in der Sterilisationsvalidierung, sondern auch über modernste Prüfgeräte zur Durchführung dieser Studien. Darüber hinaus zeichnen wir uns auch durch unsere Fachkompetenz im Bereich Reinräume aus. Auch hier erstreckt sich diese Kompetenz sowohl auf die Erstellung von Dokumenten und Protokollen sowie die Bereitstellung von Vorlagen (User Requirements Specification (URS), Risikoanalysen, Validierungs- und Qualifizierungsdokumente usw.) als auch die Durchführung dieser Protokolle durch unsere Mobile Validation Experts (MoVE) mit ihrer hochmodernen Prüfausrüstung. Auch wenn Sie einen Projektmanager benötigen, der Ihr Projekt im Zusammenhang mit der Umstellung auf diese Vorschriften in die richtigen Bahnen lenkt, sind Sie bei Normec Advipro an der richtigen Adresse.
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